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Maulkorbversuche

Nicht allen gefiel Radio LoRa.

Anonyme Drohung
Anfang Februar 1984 verschickte ein "Aktions-Komitee gegen die kommunistische Unterwanderung AKGKU" an die Medien eine Mitteilung, worin es ankündigte, "mit gezielten Störsendungen auf der Frequenz von Radio LoRa die von Moskau finanziell unterstützte agitatorische UKW-Lokalstation zum Schweigen zu bringen."

Gleichschaltung
Bereits am 6. Juli 1983, also vor dem Sendestart, reichten die Zürcher Gemeinderäte Werner Furrer und Werner Peter eine Interpellation ein, die der Stadtrat am 7. März 1984 behandelte.

Sie wollten u.a., dass der Stadtrat über den Regierungsrat beim Bundesrat ein Wiedererwägungsgesuch zur Konzessionserteilung ans ALR einreiche und dass der Stadtrat für allfällige Folgen aus der Konzessionserteilung Mitverantwortung trage.

In seiner Antwort stellt der Stadtrat fest, dass die Konzession rechtmässig erteilt wurde und dass laut Bundesverfassung die Pressefreiheit gewährleistet sei, dem Stadtrat also keine Mitverantwortung aufgebürdet werden könne.

Dorn im Auge war den Interpellanten, dass das LoRa ausschliesslich im linken politischen Spektrum abgestützt war. Dem hielt der Stadtrat entgegen, dass es eine "von einer staatlichen Instanz geregelte diktierte Ordnung" der Medien nur "im autoritären oder totalitären Staat" gebe. (Zitate: Protokoll des Stadtrates von Zürich vom 7. März 1984)

Innere Sicherheit
Sendungen zu den besetzten Häusern am Stauffacher vom Januar 1984 sollen die innere Sicherheit der Schweiz gefährdet haben. Anlässlich der Berichterstattung über die polizeiliche Räumung am Stauffacher will ein Mitglied der SVP den Aufruf gehört haben, an den Stauffacher zu gehen und einen "Sack voll Phantasie" mitzubringen. Zudem habe LoRa unüblicherweise schon am Morgen gesendet.

Jürg Frischknecht von Radio LoRa meinte dazu, "der Vorwurf sei absurd, und es sei bezeichnend, dass keine Belege dafür vorlägen. Hier werde zum Zweck der Diffamierung ein winzig kleiner Ausschnitt aus dem bunten LoRa-Programm herausgepickt und zerpflückt." (TA vom 3. Februar 1984)

Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED) hat keine Verletzung der Verordnung über lokale Rundfunkversuche (RVO) festgestellt.

Ruhe und Ordnung
Hingegen hat Radio LoRa im September 1984 mit einer Berichterstattung über das Armeedefilee am Mythenquai die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, indem es Zeit und Ort einer unbewilligten Demonstration mitteilte. "Da seither keine Verstösse gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit mehr vorgekommen sind, wird vom Erlass von Massnahmen gegen den Veranstalter abgesehen." (Verfügung des EVED vom 25. November 1985)



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