August 2003

RTVG-Song: “I wanna be Couchepin, I wanna change this law”

Das Duo “Business for Lunch” stellt im Internet auf www.art19.ch den RTVG-Song „I wanna be Couchepin, I wanna change this law“ vor und spielt am Sonntag, dem 31. August 2003, um 20 Uhr live im Wohlei-Beizli in Hinterkappelen (BE).

Der Song „I wanna be Couchepin, I wanna change this law“ kann auf auf der Internetseite www.art19.ch gehört und kostenlos heruntergeladen werden. Eine Instrumentalversion des Songs kann auf der gleichen Internetseite ebenfalls heruntergeladen werden, um einen eigenen Text über den selben Musikteppich zu jagen.

Hintergrund dieses Songs ist die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG. Im Zusammenhang mit dieser Totalrevision hat die zuständige vorberatende Kommission des Nationalrates entschieden, dass die nichtkommerzorientierten Lokalradios keine Gelder aus dem Gebührensplitting mehr erhalten sollen. Falls nun das Parlament diesen Punkt nicht ändert, ist die Existenz der sechs Schweizer Gemeinschaftsradios (LoRa, RaBe, RaSa, Kanal K, Radio X and Radio 3fach) in Frage gestellt, denn die freiwillige Sendungsgestaltung bei Gemeinschaftsradios wurde seit 1998 vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Sinne einer Leistung im Bereich des Service public anerkannt und dementsprechend abgegolten. Zum Vergleich: Die SRG produziert mit einer Milliarde Franken (Gebührensplitting) Radio- und Fernsehprogramme in den vier Landessprachen. Bei den sechs Gemeinschaftsradios produzieren hunderte von Menschen mit 1 Million Franken (Gebührensplitting) und ca. 1 Million Franken anderer Einnahmen (Mitgliederbeiträge, Spenden, etc.) Radiosendungen in zwanzig Sprachen.

Das Duo „Business for Lunch“ fordert mit dem Song „I wanna be Couchepin, I wanna change this law“, dass auch im neuen RTVG-Gesetz der offene Zugang zum Medium Radio über die Institutionalisierung nicht kommerzieller Gemeinschaftsradios gewährleistet wird. Die Leistung dieser Radios im öffentlichen Interesse soll auch weiterhin über einen kleinen Anteil an den Empfangsgebühren (öffentliche Gelder) abgegolten werden.

www.art19.ch
Die UNIKOM (Union nichtkommerzorientierter Lokalradios) reichte im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen RTVG eine 18-sprachige Petition bei der Bundeskanzlei ein, die von rund 3000 Radioschaffenden aus über 50 verschiedenen Ländern unterzeichnet wurde (2001). Die UNIKOM beruft sich im Petitionstext auf den Grundsatz der Meinungsäusserungsfreiheit, wie er in Artikel 19 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausdrücklich verankert ist. Art. 19: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, ... Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten".


I wanna be Couchepin, I wanna change this law
(Musik & Text: Juan Martinez)

Would you like to do your own radio show?
Now, you should know, there is a difference.
You should know the difference between LoRa and DRS 3:

You want to play no mainstream music ?
You just want to talk with your friends ?
You want to speak
your own language
on your radio show?

No way on DRS 1
No way on DRS 2
No way on DRS 1, 2, 3

Das Schweizer Parlament diskutiert das neue RTVG, Radio- und Fernsehgesetz.
Gemäss diesem Gesetz sollen Freie Radios keine öffentlichen Gelder mehr erhalten.

Swiss parliament is going to decide a new media law and alternative Radios will not receive public money any more.
That could be the end for LoRa, RaBe, RaSa, Kanal K, Radio X and Radio 3fach…

I wanna change this law.
I wanna be Couchepin

What about you?
I want public money for alternative radios.


Aufgenommen im August 2003 von:Business for Lunch: Juan Martinez (Gesang, Gitarre), David Brühlmann (Gesang, Bodhran).

Juan Martinez arbeitete die letzten Jahre bei LoRa (Zürich) und RaBe (Bern). Davor war er mit David Brühlmann als „Business for Lunch“ und „ Big Business“ unterwegs. David Brühlmann singt zur Zeit bei „An Lar“ und „little big men“.

Sonntag 31.August 2003 / 20Uhr / Konzert von Business for Lunch / Wiedervereint für das Grande Finale (Saisonabschluss) in der Wohlei-Beiz / bei der Wohlei-Brücke, Hofenstrasse, Hinterkappelen, Bern,. www.wohlei.ch.

Siehe auch Medienmitteilung der UNIKOM (Union nichtkommerzorientierter Lokalradios der Schweiz) zum neuen RTVG: www.unikomradios.ch

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