Hauptverhandlung gegen einen Mitarbeiter des Radio LoRa vom 14. Juli 2021 um 08.30 Uhr wegen Hinderung einer Amtshandlung
Eine leicht verspätet eintreffende lateinamerikanische Sendungsmacherin von Radio LoRa rannte aus dem Bus der Linie 32 ins Radio Studio an der Militärstrasse 85a. Eine Patrouille der Stadtpolizei rannte ihr hinterher, da der Polizei «das Verhalten der Frau verdächtig und nicht normal vorkam». Die Sendungsmacherin lief durch einen Neben-eingang direkt in einen Redaktionsraum, ohne die Verfolgung zu bemerken. Eine Polizistin und zwei Polizisten versuchten sich durch den von ihr benutzten Nebeneingang Zugang zu den Radaktionsräumlichkeiten zu verschafften. Die Herkunft und der Umstand, dass sie auf der Strasse rannte, waren offenbar Grund genug für die patrouillierende Polizei, die Frau als verdächtig einzustufen und in die Redaktionsräume von Radio LoRa einzudringen.
Ein festangestellter Mitarbeiter von Radio Lora suchte mit der Polizei am Eingang das Gespräch, um deren Legitimation für den Zutritt zu den Redaktionsräumen in Erfahrung zu bringen. Als er explizit darauf hinwies, welche Räumlichkeiten sie zu betreten im Begriff waren, wurde er von zwei Polizeibeamten überwältigt, in Handschellen gelegt und auf den Polizeiposten gebracht. Am Ausweis der inzwischen informierten Sendungs-macherin, genauso wie am Ausweis des Radio-Mitarbeiters hatte die Polizeibeamtin und-beamten nichts zu beanstanden.
Bei der versuchten Polizeikontrolle handelt es sich um eine rechtswidrige, verdachts- und ereignisunabhängige Polizeikontrolle, die als racial profiling bezeichnet werden muss. Von racial/ethnic profiling ist die Rede, wenn polizeiliche Massnahmen allein oder primär gestützt auf Merkmale wie Hautfarbe oder Ethnie, Religion, Herkunft und Nationalität einer Person vorgenommen werden, ohne dass zusätzliche sachliche Gründe wie etwa spezifisches Verhalten einer Person oder konkrete Ermittlungsergebnisse vorliegen. Die Polizei beabsichtigte dabei die Durchsuchung der Redaktionsräume von Radio LoRa. Einzig aufgrund der Intervention unseres Mitarbeiters liess die Polizei letztlich von ihrem rechtswidrigen Vorgehen ab.
Das Bundesgericht hielt fest, dass eine «[Polizei]Kontrolle nicht anlassfrei erfolgen darf.» (BGE 136 I87 E.5.2.). Mit Postulat GR Nr. 2015/107 verlangte der Gemeinderat der Stadt Zürich die Verhinderung von auf «Racial Profiling» basierenden Personenkontrollen. Gleichwohl sind vermehrt Polizeikontrollen aufgrund von Merkmalen wie Hautfarbe oder Ethnie, Religion, Herkunft und Nationalität zu verzeichnen.
Radio LoRa protestiert dagegen, dass unser Mitarbeiter nun aufgrund dieser klar rechtswidrigen Polizeikontrolle wegen Hinderung einer Amtshandlung bestraft werden soll. Wir fordern für unseren Mitarbeiter einen Freispruch. Polizeikontrollen alleine aufgrund von rassifizierten Merkmalen dürfen nicht weiter durch den Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung geschützt werden
Am 14. Juli 2021 um 08.30 Uhr findet vor dem Bezirksgericht Zürich, 10. Abteilung, Wengistrasse 28, 8004 Zürich gegen den Sendungsmacher eine Hauptverhandlung wegen Hinderung einer Amtshandlung statt.
Literatur:
https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/rassismus/dossier/rassistisches-profiling/begriff-und-problematik/